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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich der AGB

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Privatpraxis am Schillerplatz sowie dem Klienten als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2. Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Klient das generelle Angebot der Privatpraxis annimmt und sich an die Privatpraxis zum Zwecke der Beratung und Behandlung wendet.
1.3. Die Privatpraxis ist berechtigt einen Behandlungsvertrag, ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Privatpraxis aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Privatpraxis für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

2.1. Die Privatpraxis erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Aufklärung und Beratung des Klienten anwendet. Es werden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen. Jeder Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben. Der Klient nimmt in dieser Privatpraxis eine Beratung in Form einer Einzelberatung bzw. eine Paarberatung in Anspruch. Der Klient ist darüber aufgeklärt, dass die Beratung keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt und dass er bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Es entsteht kein Werkvertrag: Der Bertungserfolg kann – wie bei jeder Beratung – nicht garantiert werden. Es entsteht ein Dienstvertrag gem. § 611 BGB. Es werden anerkannte Verfahren mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit angewendet.
2.2. Der Klient entscheidet frei über die anzuwendende Beratungsmethode. Sofern sich der Klient nicht festlegen kann oder will, wendet die Privatpraxis eine Methode an, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entspricht.
2.3. Die Privatpraxis wendet unter Umständen Methoden an, die teilweise auch nicht wissenschaftlich erklärbar sind. Lehnt der Klient diese Methoden ab oder verlangt eine Beratung, mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, muss er dies der Privatpraxis vorab mitteilen.
2.4. Die Privatpraxis nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.

3. Mitwirkung des Klienten

Der Klient wirkt aktiv an seiner Veränderung und an der durchgeführten Beratung mit. Sofern der Klient nicht ausreichend mitwirkt, indem er für die Bertung notwendige Informationen nicht erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Privatpraxis berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

4. Honorierung

4.1. Die Privatpraxis hat für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Anspruch auf ein Honorar, das je nach Dauer der zu erbringenden Leistung vereinbart wird.
4.2. Das vereinbarte Honorar ist im Anschluss an jede Behandlung bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
4.3. Das Honorar wird pauschal berechnet. Die erstellte Rechnung weist keine Gebührenziffern der GebüH aus und enthält keine Diagnosen.
4.4. Der Klient erhält nach jeder Sitzung eine honorarpflichtige Rechnung. Die Rechnung enthält das Datum des tatsächlich statt gefundenen Beratungstermins, Angaben zu Namen und Anschrift des Klienten sowie die Anschrift der Privatpraxis.

5. Honorarerstattung durch Dritte

5.1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Privatpraxis führt keine Direktabrechnung durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Die Höhe der Bertungskosten ist unabhängig davon, wie viel durch Dritte erstattet wird. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Unabhängig vom Erstattungsverhalten ist die Rechnung in voller Höhe zu zahlen.
5.2. Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an Dritte notwendig, werden diese jeweils in Form von Bescheinigungen gegen entsprechendes Honorar an den Klienten erteilt. Es werden keine Auskünfte an Dritte erteilt.

6. Terminvereinbarung

6.1. Termine sind im Online-Kalender selbstständig zu buchen. Die Privatpraxis ist eine reine Terminpraxis. Das heißt, dass Sie keine oder kaum Wartezeiten einkalkulieren müssen.
6.2. Bei kurzfristiger Absage, weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird ein Ausfallhonorar in voller Höher des Honorars der vereinbarten Bertung fällig. Dies gilt ebenfalls bei nicht in Anspruch genommenen Terminen, Nichterscheinen oder Absagen am Tag des Termins. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Klient bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.

7. Vertraulichkeit der Beratung

7.1. Klientendaten werden von der Privatpraxis vertraulich behandelt. Auskünfte bzgl. Beratungen und den persönlichen Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Klienten werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Klienten erteilt.
7.2. Sofern die Privatpraxis aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Klienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht. Weiterhin gilt Nr. 6.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern oder wenn die Privatpraxis sich durch die Verwendung von Daten und / oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe entlasten kann. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.
7.3. Über die Leistungen führt die Privatpraxis Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Klienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen.
7.4. Verlangt der Klient eine Behandlungs- und Krankenepikrise wird diese kosten- und honorarpflichtig von der Privatpraxis aus der Handakte erstellt. Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie beigefügt.
7.5. Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken infrage kommen könnten.

8. Gerichtsstand

8.1. Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland.
8.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.

9. Sonstige Nebenbestimmungen

9.1. Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
9.2. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
9.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht Wirksamkeit des Behandlungsvertrages / der AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.